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Kosten

Ich habe die Praxisbewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Psychotherapeutin im Kanton Thurgau.

Als delegierte Psychotherapie ist die Abrechnung über die Grundversicherung aller Krankenkassen möglich. Es werden 90% der Kosten übernommen.

Bei Abrechnung über Zusatzversicherungen wird ein Teil der Behandlungskosten übernommen. Die Höhe der Kostenbeteiligung können Sie bei Ihrer Zusatzversicherung erfragen.

Bei Abrechnung über Unfallversicherung und IV werden nach Kostengutsprache 100% übernommen.

Wenn Sie die Behandlung nicht über die Krankenkassen abrechnen, beträgt das Honorar 140 Fr. für 60 Minuten.